Kriterien des SEO-Zertifikates
Die Prüfung von Antragen zur Zertifizierung erfolgt in folgenden vier Bereichen:
Kriterium Gewichtung
Erfahrung 20%
Arbeitsweise 40%
Kundenzufriedenheit 30%
Engagement am Markt 10%
Das Zertifikat gilt als bestanden, wenn mindestens 80% der gewichteten Kriterien erfüllt werden.
1. Erfahrung
Das Kriterium gilt als erfüllt, wenn das Unternehmen de folgenden Punkte nachweisen kann:
- HR-Eintrag seit mind. 12 Monaten
- mind. 3 Jahre nachweislich eigene SEO-Erfahrung mit Kundenprojekten
- mind. 250.000 EUR SEO-Honorarvolumen
2. Arbeitsweise
Das Kriterium gilt als erfüllt, wenn der Antragssteller sich zu folgender Arbeitsweise verpflichtet und diese vor dem Prüfungsgremium nachweisen kann:
Grundsätzliches
- Die SEO Guidelines sollen neben den Richtlinien der einzelnen Suchmaschinen eine grundlegende Basis zur Umsetzung seriöser und kundenfreundlicher Optimierungsmaßnahmen schaffen.
- Die Richtlinien stellen eine Verpflichtung der zertifizierten Unternehmen im Sinne einer "Freiwilligen Selbstkontrolle" dar, werden jedoch durch den AK Suchmaschinen-Marketing regelmäßig auf Einhaltung überprüft.
- Vorkommnisse im Zusammenhang mit den Richtlinien werden im Rahmen der regelmäßigen Sitzungen der Unit SEM behandelt.
- Die Richtlinien werden in regelmäßigen Abständen von der Unit SEM hinsichtlich ihrer Aktualität bewertet und nach Möglichkeit in Zusammenarbeit mit den Suchmaschinen überarbeitet.
Allgemeine Verpflichtungen
- Umfassende Information und Beratung der Kunden hinsichtlich der eingesetzten SEO-Maßnahmen und deren Konformität mit den Suchmaschinen.
- Schriftliche Dokumentation, sofern ein Kunde auf der Umsetzung einer bestimmten Maßnahme trotz gegenteiliger Empfehlung durch die Agentur besteht.
- Keine Kundenschädigenden SEO-Maßnahmen jeglicher Art (z.B. URL-Highjacking, Einsatz von Dialern).
- Keine Abgabe von unseriösen Zusagen und Garantien hinsichtlich des Erreichens konkreter Ranking-Positionen zu einzelnen Keywords.
- Einhaltung der Regeln für sämtliche Domains und Subdomains, die im Rahmen eines Kundenprojektes verwendet werden.
Verpflichtungen zur Verlinkungspolitik
- Kein Einsatz von unsichtbaren Links im Webseiten-Quelltext. ("unsichtbare Links").
- Kein Einsatz irrelevanter oder massenhafter externer Links zur Erhöhung der Domainpopularität des Kundenprojektes. ("irrelevante Links").
- Keine themenfremde Verlinkung von Kundenwebsites untereinander, zur Bildung eines künstlichen Linknetzwerkes. ("Kunden-Linknetzwerk").
- Kein Zwang für den Kunden zur Aufnahme von Links auf kundenfremde Websites. ("Verlinkungszwang").
Verpflichtungen zur Content-Politik
- Kein Cloaking oder Verwendung sonstiger Weiterleitungen (z.B. JavaScript, Meta-Refresh) zur Verschleierung von Content ("versteckte Inhalte").
- Keine Verwendung von Webseiten, die automatisch generierte und nicht eigens für den User geschriebene Texte enthalten ("autogenerierte Inhalte").
- Keine Verwendung von Inhalten, die sich nicht auf das Thema der Kundenwebseite beziehen ("irrelevante Inhalte").
- Keine vielfach wiederholte Verwendung inhaltlicher Dubletten auf der Kundenwebsite, Subdomains oder anderen Domains ("inhaltliche Dubletten").
- Keine Verwendung von Keywords und Inhalten, den auf der Kundenwebsite kein entsprechendes Content-Angebot gegenübersteht. ("leere Inhalte").
- Kein Einsatz von zusätzlich erstellten, suchmaschinenoptimierten Seiten, die automatisch weiterleiten.
3. Kundenzufriedenheit
Das Kriterium gilt als erfüllt, wenn das Unternehmen die folgenden Punkte nachweisen kann:
- das Unternehmen mindestens zehn aktuelle Kunden aus dem deutschsprachigen Raum bennen kann, die dem BVDW e.V. über die Arbeitsweise der zu zertifizierenden Agentur anhand eines Kundentestimonials Auskunft geben
- die Kundentestimonials eine ausreichend hohe Zufriedenheit des Kunden über die Agenturleistung dokumentieren
4. Professionalität / Engagement am Markt
Das Kriterium gilt als erfüllt, wenn das Unternehmen die folgenden Punkte nachweisen kann:
- Professionelle Mitarbeiter/Kunden-Ratio
- Veröffentlichung von Fachbeiträgen und Vorträge bei entsprechenden Fachveranstaltungen




