Kriterien des SEO-Zertifikates

Die Prüfung von Antragen zur Zertifizierung erfolgt in folgenden vier Bereichen:

Kriterium                            Gewichtung
Erfahrung                             20%
Arbeitsweise                        40%
Kundenzufriedenheit            30%
Engagement am Markt         10%

Das Zertifikat gilt als bestanden, wenn mindestens 80% der gewichteten Kriterien erfüllt werden.


1. Erfahrung

Das Kriterium gilt als erfüllt, wenn das Unternehmen de folgenden Punkte nachweisen kann:

  • HR-Eintrag seit mind. 12 Monaten
  • mind. 3 Jahre nachweislich eigene SEO-Erfahrung mit Kundenprojekten
  • mind. 250.000 EUR SEO-Honorarvolumen


2. Arbeitsweise

Das Kriterium gilt als erfüllt, wenn der Antragssteller sich zu folgender Arbeitsweise verpflichtet und diese vor dem Prüfungsgremium nachweisen kann:

Grundsätzliches

  • Die SEO Guidelines sollen neben den Richtlinien der einzelnen Suchmaschinen eine grundlegende Basis zur Umsetzung seriöser und kundenfreundlicher Optimierungsmaßnahmen schaffen.
  • Die Richtlinien stellen eine Verpflichtung der zertifizierten Unternehmen im Sinne einer "Freiwilligen Selbstkontrolle" dar, werden jedoch durch den AK Suchmaschinen-Marketing regelmäßig auf Einhaltung überprüft.
  • Vorkommnisse im Zusammenhang mit den Richtlinien werden im Rahmen der regelmäßigen Sitzungen der Unit SEM behandelt.
  • Die Richtlinien werden in regelmäßigen Abständen von der Unit SEM hinsichtlich ihrer Aktualität bewertet und nach Möglichkeit in Zusammenarbeit mit den Suchmaschinen überarbeitet.

   
Allgemeine Verpflichtungen

  • Umfassende Information und Beratung der Kunden hinsichtlich der eingesetzten SEO-Maßnahmen und deren Konformität mit den Suchmaschinen.
  • Schriftliche Dokumentation, sofern ein Kunde auf der Umsetzung einer bestimmten Maßnahme trotz gegenteiliger Empfehlung durch die Agentur besteht.
  • Keine Kundenschädigenden SEO-Maßnahmen jeglicher Art (z.B. URL-Highjacking, Einsatz von Dialern).
  • Keine Abgabe von unseriösen Zusagen und Garantien hinsichtlich des Erreichens konkreter Ranking-Positionen zu einzelnen Keywords.
  • Einhaltung der Regeln für sämtliche Domains und Subdomains, die im Rahmen eines Kundenprojektes verwendet werden.

   
Verpflichtungen zur Verlinkungspolitik

  • Kein Einsatz von unsichtbaren Links im Webseiten-Quelltext. ("unsichtbare Links").
  • Kein Einsatz irrelevanter oder massenhafter externer Links zur Erhöhung der Domainpopularität des Kundenprojektes. ("irrelevante Links").
  • Keine themenfremde Verlinkung von Kundenwebsites untereinander, zur Bildung eines künstlichen Linknetzwerkes. ("Kunden-Linknetzwerk").
  • Kein Zwang für den Kunden zur Aufnahme von Links auf kundenfremde Websites. ("Verlinkungszwang").

   
Verpflichtungen zur Content-Politik

  • Kein Cloaking oder Verwendung sonstiger Weiterleitungen (z.B. JavaScript, Meta-Refresh) zur Verschleierung von Content ("versteckte Inhalte").
  • Keine Verwendung von Webseiten, die automatisch generierte und nicht eigens für den User geschriebene Texte enthalten ("autogenerierte Inhalte").
  • Keine Verwendung von Inhalten, die sich nicht auf das Thema der Kundenwebseite beziehen ("irrelevante Inhalte").
  • Keine vielfach wiederholte Verwendung inhaltlicher Dubletten auf der Kundenwebsite, Subdomains oder anderen Domains ("inhaltliche Dubletten").
  • Keine Verwendung von Keywords und Inhalten, den auf der Kundenwebsite kein entsprechendes Content-Angebot gegenübersteht. ("leere Inhalte").
  • Kein Einsatz von zusätzlich erstellten, suchmaschinenoptimierten Seiten, die automatisch weiterleiten.


3. Kundenzufriedenheit

Das Kriterium gilt als erfüllt, wenn das Unternehmen die folgenden Punkte nachweisen kann:

  • das Unternehmen mindestens zehn aktuelle Kunden aus dem deutschsprachigen Raum bennen kann, die dem BVDW e.V. über die Arbeitsweise der zu zertifizierenden Agentur anhand eines Kundentestimonials Auskunft geben
  • die Kundentestimonials eine ausreichend hohe Zufriedenheit des Kunden über die Agenturleistung dokumentieren


4. Professionalität / Engagement am Markt

Das Kriterium gilt als erfüllt, wenn das Unternehmen die folgenden Punkte nachweisen kann:

  • Professionelle Mitarbeiter/Kunden-Ratio
  • Veröffentlichung von Fachbeiträgen und Vorträge bei entsprechenden Fachveranstaltungen
 
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